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Pflege und Betreuung im Heim

Die Pflege und Betreuung in einer Pflege- oder Wohneinrichtung bietet zahlreiche Vorteile und Annehmlichkeiten. Rund-um-die-Uhr-Betreuung, lebendige Gemeinschaft und ein oftmals großes Angebot zur Alltagsgestaltung sind nur einige davon. Eine klare Unterscheidung muss dabei allerdings vor allem zwischen Pflegeeinrichtungen und dem sogenannten „Betreuten Wohnen“ gemacht werden. Während letzteres selbstständiges Wohnen in barrierefreier und betreuter Umgebung bedeutet, sind Pflegeeinrichtungen darauf spezialisiert, Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf zu betreuen und versorgen.

Pflege und Betreuung im Heim

Derzeit wohnen etwa 20 Prozent aller 4,13 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland in vollstationären Pflegeeinrichtungen.(1) Die Entscheidung, das eigene Zuhause gegen die Sicherheit und Versorgung in einer spezialisierten Pflege- und Wohneinrichtung aufzugeben, fällt selten leicht. Umso wichtiger ist es, sich ausführlich über die verschiedenen Wohn- und Pflegeformen zu informieren, denn es bestehen teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Konzepten.

Inhaltsverzeichnis

Pflege- und Altenheime

Die wenigsten Senioren wünschen sich wahrscheinlich den Umzug in ein Pflegeheim, allerdings kann dieser Umzug eine Vielzahl an Vorteilen mit sich bringen. Neben der offensichtlichen pflegerischen Versorgung durch geschultes Pflegepersonal, empfinden viele Senioren die Möglichkeit, ihren Lebensabend gemeinsam mit Gleichaltrigen zu verbringen, als unglaublich bereichernd sobald sie sich auf die neue Situation eingelassen haben. In Kombination mit dem oftmals umfangreichen Alltags- und Kulturangebot vieler Pflege- und Altenheime bietet sich hier die Gelegenheit für neue Kontakte und Freundschaften.

pflege.de hat für Sie zusammengetragen, was sich eigentlich genau hinter den Begriffen Altersheim, Altenheim oder Pflegeheim verbirgt, wie sich die Pflegeheim-Kosten zusammensetzen oder auch was es für Möglichkeiten zu einer Versorgung im Ausland gibt. Lesen Sie auch, wie die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung von Pflegeheimen seit Herbst 2019 abläuft.

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen gibt Senioren die Möglichkeit, in relativer Unabhängig einer privaten, altersgerechten Wohnung zu leben, während Betreuung und Hilfe jederzeit verfügbar ist. Dabei folgt „Betreutes Wohnen“ keiner geschützten Definition. Diese wichtige Information sollten Sie bei Ihrer Recherche im Kopf behalten, denn sie bedeutet, dass einige sich als „Betreutes Wohnen“ bezeichnende Anbieter an Einrichtungen mit pflegerischer Versorgung angeschlossen sind, während bei anderen Anbietern die einsetzende Pflegebedürftigkeit einen Aus- und Umzug nötig macht.

Seniorenresidenz und Seniorenstift

Seniorenresidenzen kommen mit der Verheißung des Lebensabends in gehobenem Ambiente: Kultur, kulinarischer Genuss und anregende Kontakte in einer luxuriösen Umgebung, die kaum Wünsche offen lässt. Doch da nicht alle Einrichtungen dieser Verheißung gerecht werden, ist Vorsicht bei der Suche geboten. pflege.de zeigt Ihnen, worauf Sie achten können und worauf es bei einer guten Seniorenresidenz ankommt.

Langzeitpflege

Wurden bisher verschiedene Wohnformen vorgestellt, ist ein zweiter Faktor bei der Auswahl entscheidend: Die Dauer der benötigten Pflegeform, d. h. ob die Pflege nur vorübergehend z. B. in Form der Kurzzeitpflege oder dauerhaft als Langzeitpflege benötigt wird. Langzeitpflege ist wichtig, wenn ein älterer Mensch nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, während Angehörige und ambulante Pflegedienste oder häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung dem Pflegebedarf der Person nicht mehr gerecht werden. In diesem Fall wird meistens die langfristige Unterbringung in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim beschlossen. Welche sich dafür am besten anbieten, erfahren Sie in unserem Artikel zur Langzeitpflege.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege wird umgangssprachlich zumeist als Gegenstück zur Langzeitpflege verstanden, ist allerdings in der offiziellen Verwendung eine Pflegeleistung der Pflegekasse, die Pflegebedürftigen mit einem Umfang von maximal 56 Tagen im Jahr zusteht. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn stationäre Pflege für eine begrenzte Zeit notwendig wird – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder anstelle der Verhinderungspflege, wenn die Versorgung durch Angehörige, Pflegedienste oder sonstige Betreuung für absehbare Zeit nicht mehr möglich ist.

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Erstelldatum: 9102.50.71|Zuletzt geändert: 2202.30.32
(1)
Statistisches Bundesamt (Destatis) (2021)
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-pflege.html (letzter Abruf am 16.08.2021)
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